Hausordnung


Diese Hausordnung, sowie die Allgemeinen gesetzlichen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Gast und Besucher während seines Aufenthaltes auf dem Gelände und in den Gebäuden der Körnermühle.

Allgemeines

Eltern haften für Ihre Kinder!
Bei Gruppenbuchungen unterliegt die Aufsichtspflicht und Verantwortung bei den Veranstaltern und Trägern der Veranstaltung.
Körnermühlenerlebnisprogramme werden von den Mitarbeitern des Vereines angeleitet. Den Anweisungen ist während dieser Zeit Folge zu leisten. Handys sind innerhalb der Programme auszuschalten. Es gilt das Kinder- und Jugendschutzgesetz. Bei groben Verstößen gegen die Haus- und Programmordnung ist die Vereinsleitung der Körnermühle berechtigt das Projekt für den Teilnehmer unverzüglich, ohne Kostenausgleich zu beenden.
Die historischen Gebäude befinden sich direkt an fließendem Gewässer. Baden ist ausschließlich nur im natürlichen Hausteich gestattet. Der Mühlgraben sowie das Flussgewässer der der Wilden Weißeritz unterliegt den Bestimmungen des Trinkwasserschutzgebietes.

Rauchen

       Rauchen ist nur im Rauchereck an der Brücke der Weißeritz gestattet.

Schäden

Bei Verlust oder Schäden persönlicher Gegenstände übernimmt Körnermühle christliches Leben e. V. keine Haftung.
Für Schäden an den Einrichtungen oder Einrichtungsgegenständen während des Aufenthaltes haftet der Verursacher nach privatrechtlichen Bestimmungen.

Außengelände

Die Nutzung des Reitplatzes, der Koppeln, Weiden – bzw. Wiesenflächen und der Spielgeräte ist nach Absprache und innerhalb des Rahmens möglich. Diverse Aushänge z.B. am Trampolin müssen aus Sicherheitsgründen befolgt werden. Hunde sind an der Leine zu führen.

BIO Landwirtschaftsbetrieb

Das Betreten der Stallungen, Scheunen, Weiden sowie aller Betriebsräume ist nur in Begleitung von Mitarbeitern der Körnermühle, innerhalb der Erlebnisprogramme, nach Belehrung oder persönlicher
Autorisierung gestattet. Die Aushänge und Warnschilder an und in den Gebäuden sind besonders zu beachten.

Tiere

Das Füttern der Tiere ist nicht gestattet, ausgenommen in Begleitung des Fachpersonales oder nach entsprechender Autorisierung. Bei Schaufütterungen ist besonders auf die Bedürfnisse der Tiere zu achten. Es kommen ausnahmslos BIO Futtermittel der Körnermühle zum Einsatz. Wir erwarten einen respektvollen Umgang mit den Tieren. Das heißt z.B. im Stallbereich Ruhe bewahren und nur langsame Bewegungen ausführen.

Grill & Lagerfeuer

Offenes Feuer ist streng verboten! Offene Feuer sind nur innerhalb der vorgesehenen Schalen oder bereitgestellten Grills gestattet. Standplätze sind einzuhalten. Von den Gebäuden ist mind. 5m Abstand zu halten. Glühende Stöcke bleiben immer neben dem Feuer, Transporte über den Hof oder in der Nähe der Gebäude ist strengstens untersagt. Brennende Feuerschalen sind stets unter Aufsicht zu halten. Bei Beendigung der Veranstaltung ist das Feuer mit Hilfe des Deckels, durch Abdecken der Schale, zu löschen.